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Aktuell:

 

Hier finden Sie Hinweise zu Veranstaltungen, Rechtsprechung und Veröffentlichungen. 

 

§ 38 BDSG wurde mit Wirkung zum  29.11.2019 geändert: Die Bestellungspflicht für Datenschutzbeauftragte in nicht öffentlichen Stellen besteht nun erst, soweit in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Datenschutzbeauftragte verlieren gleichzeitig ihren Kündigungsschutz, wenn eine Bestellungspflicht durch die Neuregelung entfallen ist. Dies ist immer dann der Fall, wenn 10 bis 19 Mitarbeiter ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.  

 

BAG 1 ABR 51/17 Beschluss vom 09.04.2019:  

Das BAG nimmt erstmals eine konkrete Handlungspflicht zur Organisation des Datenschutzes im Betriebsratsbüro an, bevor Auskunftsansprüche durch den Arbeitgeber zu erfüllen sind.

 

Der Betriebsrat hat bei der Geltendmachung eines auf sensitive Daten gerichteten Auskunftsbegehrens das Vorhalten von Maßnahmen darzulegen, welche die berechtigten Interessen der betroffenen Arbeitnehmer wahren.

 

Achtung !!!25.05.2018 ist die DS-GVO zwingend anzuwenden. 

Häufig sind sich weder die Geschäftsführungen von Unternehmen, die Leitungen von Behörden noch die Mitarbeiter in Personalabteilungen von die Personalvertretungen den Konsequenzen und der umfassenden Handlungspflichten vollständig bewusst. So fehlt es beispielsweise an vielen Stellen noch an Verfahrensverzeichnissen, dem Bewusstsein für das Erfordernis von Datenschutzfolgenabschätzungen und gelegentlich sogar an der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten.

Wir helfen Ihnen gerne bundesweit bei der Umsetzung der diversen Anforderungen der neuen gesetzlichen Regelungen. Dabei legen wir auch besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes oder jeweils anzuwendenden Landesbestimmungen. Dabei bieten wir unter anderem Hilfestellungen bei der Bestellung von Datenschutzbeauftragten bis hin zur Ausarbeitung oder Überprüfung der Bestellungsverträge, das Erarbeiten von Betriebs- und Personalvereinbarungen, der Sensibilisierung der mit der Datenverarbeitung befassten Mitarbeiter und der Schulung der Personalräte und Betriebsräte. Dabei bieten wir sowohl unternehmensübergreifende als auch gezielt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Inhouse-Schulungen an.  

 

Sprechen Sie und an, wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

 

 

 

 

 

 

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